Jeder Hersteller gem. ElektroG, der in Deutschland Elektrogeräte auf den Markt bringen will, muss sich bei der stiftung ear registrieren. Dabei ist es wichtig, dass der Hersteller seine Geräte richtig einkategorisiert.
Im Zuge der Registrierung wird von den Herstellern gefordert, eine Planmenge / Geräteart und dem laufenden Kalenderjahr abzugeben. Egal ob Erst-Registrierung oder bereits bestehender Registrierung; die insolvenzsichere Garantie muss für jedes Jahr erneut erbracht werden. Und das für jede einzelne Geräteart. Sobald ein Nachweis vorgelegt wurde, kann die stiftung ear eine Prüfung und Freigabe vornehmen, um eine Registrierung anzuerkennen.
Die insolvenzsichere Garantie wird in Form eines Garantiebetrags erbracht. Dieser errechnet sich auf Basis von Parametern, die von der stiftung ear kalenderjährlich festgelegt werden und muss im Portal der stiftung ear hinterlegt werden. Die Faustformel für die Berechnung des Garantiebetrags lautet wie folgt:
Registrierungsgrundmenge (t) x voraussichtliche Rücklaufquote (%) x voraussichtliche Entsorgungskosten (€/t)
Beispiel Wärmeüberträger 2024: