Direkt zum Inhalt

DAS GARANTIESYSTEM - stiftung ear verifiziert

Was ist die insolvenzsichere Garantie?

Jeder Hersteller gem. ElektroG, der in Deutschland Elektrogeräte auf den Markt bringen will, muss sich bei der stiftung ear registrieren. Dabei ist es wichtig, dass der Hersteller seine Geräte richtig einkategorisiert.

Im Zuge der Registrierung wird von den Herstellern gefordert, eine Planmenge / Geräteart und dem laufenden Kalenderjahr abzugeben. Egal ob Erst-Registrierung oder bereits bestehender Registrierung; die insolvenzsichere Garantie muss für jedes Jahr erneut erbracht werden. Und das für jede einzelne Geräteart. Sobald ein Nachweis vorgelegt wurde, kann die stiftung ear eine Prüfung und Freigabe vornehmen, um eine Registrierung anzuerkennen.

Die insolvenzsichere Garantie wird in Form eines Garantiebetrags erbracht. Dieser errechnet sich auf Basis von Parametern, die von der stiftung ear kalenderjährlich festgelegt werden und muss im Portal der stiftung ear hinterlegt werden. Die Faustformel für die Berechnung des Garantiebetrags lautet wie folgt:

Registrierungsgrundmenge (t) x voraussichtliche Rücklaufquote (%) x voraussichtliche Entsorgungskosten (€/t)

Beispiel Wärmeüberträger 2024:

Geräteart vsl. Rücklaufquote vsl. Entsorgungskosten
(EUR / t)
Garantiebetrag
(Beispiel für 1 Tonne)
Wärmeüberträger 54% 225,00 EUR 121,50 EUR

Hier geht es zu den Parametern der stiftung ear der Vorjahre.

Alternativ: Die interne Lösung

Viele gesetzliche Anforderungen wie die Registrierung oder Input- / Outputmitteilung lassen sich intern mit wenig Zeitaufwand abwickeln und werden dennoch oft - verbunden mit hohen Preisen - an Dienstleister outgesourced. Für die insolvenzsichere Garantie gibt es ebenfalls eine interne Möglichkeit der Abwicklung. Allerdings ist dafür eine Sicherheitsleistung über das verantwortliche Amtsgericht notwendig, was mit einem hohen bürokratischen und damit auch zeitlichen Aufwand verbunden ist. Zusätzlich dauert die Überprüfung durch die Behörde teilweise Monate - trotz bestehender Registrierung.

DAS GARANTIESYSTEM von P7 ist ein offiziell zugelassenes Herstellergarantiesystem. Dadurch erfolgt die Überprüfung bei bestehenden Registrierungen innerhalb weniger Minuten.

Die Gerätearten

1. Wärmeüberträger

Wärmeüberträger(jeglicher Größe) sind Elektrogeräte mit integrierten Kreisläufen, bei denen andere Substanzen als Wasser – z.B. Gase, Öle, Kühl- und Kältemittel oder Sekundärstoffe – zum Zweck der Kühlung/Heizung oder Entfeuchtung benutzt werden.

Beispiele: Entfeuchter, Gefriergeräte, Kühlgeräte, Klimageräte, Wärmepumpen etc.

2. Bildschirmgeräte

Bildschirme und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten.

Beispiele: Fernseher, Monitore, aber auch Tablets, Laptops etc.

3.1 Gasentladungslampen

Gasentladungslampen sind seit 2021 nicht mehr erhältlich bzw. als Hersteller nicht mehr zu vertreiben. Entsprechend sind die Mengen rückläufig.

Beispiele: Entladungslampen, Leuchtstofflampen, Neonlampen etc. 

3.2 Lampen

Lampen (jeglicher Größe) sind Einrichtungen zur Erzeugung von Licht. Hier gibt es die meisten Fehlinterpretationen, da mit Lampen nicht die Geräte, sondern entsprechend die Leuchtmittel gemeint sind.

Beispiele: Glühbirnen, LED-Lampen

4.1 Großgeräte

Großgeräte sind - wie der Name bereits verrät - Geräte, die eine gewisse Größe betragen. Dazu gehören Geräte, die eine Kantenlänge von über 50cm aufweisen.

Beispiele: Drucker, Kopiergeräte, PCs, Scooter, Werkzeuge etc.

4.2 Große Photovoltaikmodule

Große Photovoltaikmodule sind schnell definiert: Da auch hier mit der Begrifflichkeit "groß" gearbeitet wird, umfasst diese Kategorie PV-Module, die länger als 50cm sind.

Beispiele: Photovoltaikmodule auf Hausdächern, Wohnwagen, Boote etc.

5.1 Kleingeräte

Kleingeräte sind entsprechend Geräte, die eine Kantenlänge von unter 50cm aufweisen und den anderen Kategorien nicht zuzuordnen sind.

Beispiele: Fernbedienungen, Staubsauger, Powerbanks, Uhren, Föhne etc.

5.2 Kleine Photovoltaikmodule

Kleine Photovoltaikmodule sind logischerweise kleinere PV-Module und umfassen alle Module, die eine geringere Kantenlänge als 50cm haben.

Beispiele: Photovoltaikmodule auf Balkonen, Wohnwagen, Booten etc.

6. Kleine ITK-Geräte

Kleine ITK-Geräte oder ausgeschrieben kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik umfassen alle Geräte, die in jeglicher Form Daten übertragen und zudem eine Kantenlänge von unter 50cm aufbringen.

Beispiele: Mobiltelefone, Router, PCs, Drucker, Navigationsgeräte